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Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen
Klagen und eine geson-derte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des
einzelnen Klägers kein Raum.
BGH BESCHLUSS X ZR 83/10 vom 27. August 2013 - Nichtigkeitsstreitwert II
in der Patentnichtigk… mehr
