Andere Ansicht -
Das AG Kehl hat jüngst eine bemerkenswerte Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Inkassobüro als Verzugsschaden
gefällt. Demnach kann der Kläger nur Kosten ersetzt verlangen, die ein Rechtsanwalt erhalten hätte und hier nur in Höhe einer 0,3 Gebühr
für ein Schreiben “einfacher Art”.
In der Entscheidung heißt es:
“Hinsichtlich der vorgerichtlichen Inkassokosten stehen … mehr
