SoWhy Not? -
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), geregelt im PartGG, gilt für
einige Anwälte als ein Mittel, die Vorteile einer Bürogemeinschaft mit denen einer gemeinsamen Kanzlei zu verbinden, insbesondere da
§ 8 II PartGG zulässt, dass einzelne Partner allein haften für ihre
Fehler und nicht die Partnerschaftsgesellschaft.
Jedoch lauern auch bei der vermeintlich vorteilhaften Partnerschaftsge… mehr
