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Heute ist mit dem neuen § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame
Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Kraft getreten.
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebüh... mehr
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