Rechtslupe -
Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist nach § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgeblich. In
Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht nach der Beschwer, sondern nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Dementsprechend ist der
Streitwert in Addition der von den Parteien wechselseitig verfolgten Anträgen festzuse… mehr
