JURION Strafrecht Blog -
Das RVG verwendet in Nr.
4102 Ziff. 3 VV RVG bei der Vernehmungsterminsgebühr den Begriff des “Verhandelns”. Danach entsteht die Terminsgebühr (nur) für die
Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung , in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der
einstweiligen Unterbringung verhandelt wird. Was ist nun ein “Verhandeln” i.S. dieser Vorschrift. Da gehe… mehr
