Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld - BGH
Urteil vom 13.11.2013
X ZR 171/12
Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass Abmahnungen aus einem Gebrauchsmuster bzw. Geschmacksmuster nicht automatisch schwierig oder
umfangreich sind, so dass regelmäßig keine Abmahnkosten, die über eine 1,3 Geschäftfsgebühr hinaus gehen, verlangt werden können.
Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Der u. a. für das Gebrauchsmusterrecht zuständige X. Zivil… mehr
