Rechtslupe -
Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung
nach Nr. 1008 RVG-VV.
Verfahrensgebür für sonstige Einzeltätigkeiten nach Nr. 3403 RVG-VV
Dem gemeinsamen Vertreter steht keine Vergütung nach Nr. 3403 RVG-VV zu. Der gemeinsame Vertreter kann nach § 6 Abs. 2 Satz 1 SpruchG
eine Vergütung für seine Täti… mehr
