JURION Strafrecht Blog -
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Die zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG – die sog. Befriedungsgebühren – setzen eine Mitwirkung des Verteidigers an der
Einstellung des Verfahrens voraus. Ausreichend ist eine irgendwie geartete Mitwirkung, die objektiv geeignet ist, die Einstellung zu
fördern. Hohe Anforderungen werden daran nicht gestellt. Jedenfalls nicht von der h.M., a… mehr
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