Rechtslupe -
Reicht der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren trotz Aufforderung gemäß § 697 Abs.1 ZPO mehrere Monate keine Anspruchsbegründung ein und stellt
der Beklagte einen Klagabweisungsantrag sowie einen Antrag auf Terminsanberaumung nach § 697 Abs.3 ZPO, woraufhin die Klagrücknahme erfolgt, kann der
Beklagte die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG verlangen.
Im Verh… mehr
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