JURION Strafrecht Blog -
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Die Frage, ob der Pflichtverteidiger auf Gebühren verzichten kann, stellt sich immer in den Fragen der sog. “Umbeiordnung”, also der
Entpflichtung eines Rechtsanwalts und der Beiordnung eines anderen Verteidigers über die Gründe der Zerrüttung des
Vertrauensverhältnisses hinaus. Das Problem stellt sich häufig, wenn dem Beschuldigten über § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO… mehr
