Rechtslupe -
Für das Entstehen der Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer Berufung kommt es allein darauf an, ob eine auf die Förderung des Verfahrens
gerichtete Tätigkeit ersichtlich ist. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an
das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.
Mit der Befriedungsgebühr soll eine intensive und zeitaufwändige Tä… mehr
