JURION Strafrecht Blog -
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§ 68b Abs. 2 StPO sieht die Beiordnung eines Zeugen-/Vernehmungsbeistandes vor. Die Frage ist nur, wann gibt es einen Zeugenbeistand.
Dazu verhält sich der KG,
Beschl. v. 06.12.2013 - (5) 3 StE 5/13-1 (2/13), den man kurz dahin zusammenfassen kann: Im Zweifel nie/eher nicht.
Denn:
Die Voraussetzungen des § 68b Abs. 2 Satz 1 StPO sind nicht gegeben. D… mehr
