JURION Strafrecht Blog -
Das LG Aurich hat sich vor einiger Zeit in seinem Beschl. v. 12.08.2009, 12 Qs 90/09 mit der Frage auseinander gesetzt, ob der nach § 408b StPO im
Strafbefehlsverfahren beigeordnete Rechtsanwalt voller Verteidiger oder nur “Durchwinkverteidiger (den Begriff habe ich vom Kollegen
Rosenthal aus StraFo 2010, 430) ist. Geht man von letztere... mehr
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Voller Verteidiger oder “Durchwinkverteidiger” – die richtige Antwort bringt schon ein paar € mehr
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