JURION Strafrecht Blog -
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Als ich den OLG Karlsruhe,
Beschl. v. 22.01.2013 – 2 AR 51/12 – gelesen habe, habe ich gedacht: Den M. Gorbatschow zugeschriebenen Satz: “Wer zu spät kommt, den
bestraft das Leben”, kann man auch abwandeln in: “Wer zu früh kommt (beantragt), den bestraft das Leben/das OLG aber ggf. auch”.
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