Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das Amtsgericht Essen-Borbeck (6 C 101/11) ist der Auffassung, dass Inkassokosten eines Inkassobüros (nicht eines
Rechtsanwalts) bis zur Höhe von maximal 10 Euro zu erstatten sind: Der Gesetzgeber hat ganz bewusst das RVG nicht auf Inkassobüros
angewendet, so das Gericht. Dass die bisherigen Berechnungsmethoden in analoger Anwendung des RVG “marktüblich” sind, interessierte das
Ge… mehr
