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Das SG Fulda hat in Abweichung zur Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgericht (L 2 SF 311/09 E) in seiner Entscheidung vom
01.07.2013 (S 4 SF 92/12 E) festgestellt, dass durch ein Telefonat eines Rechtsanwalts mit dem gegnerischen Beteiligten, das auf eine
vergleichsweise Erledigung eines Rechtsstreits gerichtet ist, die Terminsgebühr gem. Nr. 3106 VV RVG entsteht und zwar unabhängig… mehr
