Rechtsanwalt Robak -
Das 2. Kostenmodernisierungsgesetz- Änderungen in der Beratungshilfevergütung
Die Vergütung für die Beratungshilfeleistung gem. Nr. 2500 ff. VV RVG wurde von 10,00 auf
15,00 € erhöht. Diese Gebühr kann der Rechtsanwalt vom Ratsuchenden einfordern. Wird eine Beratungsgebühr gegenüber der Landeskasse
abgerechnet, können nun 35,00 statt bisher 30,00 € abgerechnet werden. Die Geschäftsgebühr … mehr
