JURION Strafrecht Blog -
In
einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren kommt es zu folgendem Ablauf: Der Verteidiger moniert, dass er ihm überlassen
Unterlagen nicht ausdrucken kann. Der Hauptverhandlungstermin wird aufgehoben, die Akten werden gem. § 69 Abs. 5 OWiG zurück an die
Verwaltungsbehörde geschickt. Bis die Akten wieder beim AG ankommen, ist Verjährung eingetreten, das Verfahren wird eingestellt… mehr
