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Es geht nicht um ein Vermögen und es wird uns nicht ruinieren, wenn wir noch ein wenig warten. Aber bemerkenswert ist dieser - sicherlich
freundlich gemeinte - Hinweis der Geschäftsstelle durchaus:
Also, ich erkläre das mal für den Laien verständlich:
Es liegt hier ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Das Gericht muß also einen Pflichtverteidiger bestellen (§ 140 StPO). Der Pflichtv… mehr
